Gesetzliche Prüfungen
Jährliche gesetzliche Prüfung
Laut Wirtschaftsprüfungsgesetz (NN 146/05, 139/08 i 144/12) müssen die Finanzberichte der kroatischen Firmen (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, GmbHs), die im Vorjahr mehr als 30.000.000,00 kuna an Umsätzen erreicht haben, geprüft werden, sofern diese Verpflichtung sich nicht aus dem Artikel 17 Pg 1. und 2. des Rechnungslegungsgesetzes ergibt.
Laut Artikel 17. Pg. 1. und 2. des Rechnungslegungsgesetzes müssen Finanzberichte und konsolidierte Finanzberichte der großen, mittelgroßen und konsolidierten Unternehmen geprüft werden.
Die Prüfung wird gem. den Internationalen Prüfungsstandards IAS/IFRS durchgeführt .
Die Wirtschaftsprüfung ist die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen, insbesondere im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Sie setzt ein objektives und systematisches Abfragen der Angaben, die die Basis für Finanzberichte darstellen, voraus. Auf der Grundlage der durchgeführten Pürfungshandlungen erstellt der Prüfer einen Bestätigungsvermerk, bzw. er erteilt ein Testat. Wirtschaftsprüfung soll die formale und sachliche Korrektheit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen und nicht, wie in der Öffentlichkeit vielfach vermutet wird, ein Urteil darüber fällen, ob sich das Unternehmen in einer wirtschaftlich guten Lage befindet.
Eine Prüfung erfolgt in der Regel durch Stichproben in einem risikoorientierten Prüfungsansatz. Dabei wird in Bereichen mit hohem Risiko eine vergleichsweise hohe Stichprobenanzahl verwendet. Der Abschlussprüfer legt vor dem Beginn der eigentlichen Prüfungshandlungen fest, nach welchen Kriterien Fehler als unwesentlich anzusehen sind und wann sie als wesentliche Fehler Einfluss auf den Bestätigungsvermerk nehmen. Diese Kriterien werden sowohl für den Gesamtbereich als auch für die einzelnen Prüfungsfelder festgelegt.
Die Prüfungstechniken können in die
a) Systemprüfung (z. B. Prüfung des Internen Kontrollsystems oder des Lohn- und Gehaltsabrechnungssystem) mit Aufbauprüfung und Funktionsprüfung sowie die
b) aussagebezogene Prüfung mit analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfung
unterteilt werden.
Spezifische gesetzliche Prüfungen
- Prüfung der Grüdung und Erhöhung des Stammkapitales durch die Einbringung von Sachanlagen und Rechten oder aus den Reserven (Rücklagen) gem. kroatischem Handelsgesetz und steuerlichen Vorschriften
- Die Prüfung eines Squeeze-out-Prozesses laut Artikel 300 des Handelsgesetzes
- Die Prüfung gemäss dem Gesetz über das Finanzwesen zur Abwendung von Insolvenzen
Freiwilige Prüfungen
Viele Unternehmen, Tochtergesellschafen von ausländischen Müttergesellschaften haben die Verpflichtung, zum Geschäftsjahresende gem. den Konsolidierungregeln Finanzberichte zum Zweck der Konsolidierung der Muttergesellschaft zu erstellen. Aufgrund unternehmensinterner Regeln und Vorschriften müssen diese Finanzberichte geprüft werden, obwohl keine Prüfungsverpflichtung laut Kroatischem Gesetz besteht.
Es kann auch sein, dass die Eigentümer oder die staatl. Behörden Informationen darüber haben wollen, ob das Rechnungswesen des Unternehmens gut geführt wird.
Projektprüfungen
Um Fördergelder von der Europäischen Union oder von anderen staatlichen oder anderen Fonds zu erhalten (fe HAVC, Nacionalna zaklada), müssen die Kosten des zu fördernden Projektes geprüft werden. Das vorgeschriebene Format dieses Prüfungsberichtes ist „Upon Agreed Procedures“.
Interne Prüfung (Internal Audit)
Die Interne Prüfung (Revision) ist eine innerhalb der Firma zu erledigende Aufgabe. Diese interne Prüfung umfasst ein breites Spektrum von Aktivitäten in Bezug auf Finanzprüfung, Abstimmung der Aktivitäten mit der jeweiligen Unternehmensstrategie und -politik und dem gesetzlichen Rahmen, Einschätzung der operativen Effizienz, Entdeckung von unlauteren Handlungen (forensic services) sowie die Prüfung der Sicherheit des Informationssystems (IT).
Im Rahmen eines partiellen Outsourcing übernehmen wir bestimmte Aufgaben Ihrer Internen Revision. Wir unterstützen die bestehende Interne Revision vorübergehend oder auf Dauer.
Wir übernehmen auch die gesamten Aufgaben der Internen Revision. Sie profitieren in jedem Fall von der Weitergabe unseres Know-hows.
Forensische Prüfung (Prüfung bei Verdacht auf kriminelle Handlungen)
http://www.hamann-kanzlei.de/dienstleistungen/wirtschaftspruefer/forensische-pruefungen.html
Wir prüfen und beraten in Zusammenhang mit tatsächlichen oder vermuteten Unterschlagungshandlungen in Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines wirksamen Internen Kontrollsystems mit einer Präventivfunktion, z. B. gegen Unterschlagungshandlungen.
Prüferische Durchsichten
Due Diligence
Due Diligence (DD) bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die i. d. R. durch einen Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt. Due-Diligence-Prüfungen (sinngemäß übersetzt als „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“) analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Unternehmens, des Unternehmensteils oder der Immobilie.
Käufer und Verkäufer vereinbaren den Zeitraum und Umfang für die Due-Diligence-Prüfung; dabei kann ggf. die Zahlung einer Gebühr vereinbart werden, falls ein Kauf nicht zustande kommt. Unterstützt wird der Käufer bei den Due Diligence-Prüfungen von Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Fachleuten mit spezifischen Kenntnissen.
Andere prüferische Durchsichten
Wir führen Reviews von Monats-, Quartals- und Halbjahresabschlüssen durch. Hierdurch wird sichergestellt, dass diese keine wesentlich falschen Angaben enthalten – die Zuverlässigkeit der finanziellen Informationen an die Geschäftspartner, Kapitalgeber oder Aktionäre steigt. Zusätzlich dient der unterjährige Abschluss als Instrument zur Steuerung des Unternehmens.